Die einzige wirklich multikulturelle Stadt Deutschlands wird sich in den nächsten Jahren einer Übermacht von Blitzvereinigungsgewinnlern gegenübersehen, die die jetzigen Bewohner gezielt verdrängen wollen.
( Quelle: TAZ 1990)
Vor allem Unternehmen mit hohen Verlustvorträgen werden sich in den nächsten beiden Jahren durch den Wegfall der Abzugsmöglichkeit einer erhöhten Steuerbelastung gegenübersehen.
( Quelle: Welt 1996)
Unter anderem spielt der Gesichtspunkt der Verfahrensverbilligung eine große Rolle. Der Arbeitnehmer soll sich keinem zu großen Kostenrisiko gegenübersehen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
So auch bei der Behandlung der Umlagemaßstäbe für die Betriebskosten (Seiten 10ff.); ein Sektor auf dem sich Vermieter in den neuen Ländern einem beträchtlichen Erläuterungsbedarf der Mieterschaft gegenübersehen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Gefangene würden sich nach ihrer Haftentlassung oft einer Vielzahl von Forderungen gegenübersehen.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Sie sind jedes Mal zum Rückzug bereit, wenn sie sich einem Feind gegenübersehen, der ihnen nicht total unterlegen ist.
( Quelle: FAZ 1994)
Frau Thoben wird sich einer sehr vielfältigen Wissenschaftslandschaft gegenübersehen, und da wird es wichtig sein, dass ihr mit Erich Thies ein Staatssekretär zur Seite steht, der diese Landschaft kennt."
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Doch das sehr auf den Respekt und die Anerkennung des Volkes achtende Militär könnte sich schnell einer kaum widerstehlichen Stimmung in der Bevölkerung gegenübersehen.
( Quelle: Welt 1998)
Die aktuellen Strukturprobleme asiatischer Industriegesellschaften sind mit denen des Westens prinzipiell vergleichbar; unvergleichlich drängender aber ist der Zwang zu geistiger Revision, dem die europäischen Gesellschaften sich heute gegenübersehen.
( Quelle: Die Zeit 1995)
Anm. zu diesem Urt. des BAG vertritt Hefermehl die Ansicht, daß der ArbN sich gerade in den typischen Mankofällen einem Anscheinsbeweis des ArbGeb. gegenübersehen wird, den er durch den Nachweis entgegenstehender Tatsachen erschüttern muß.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)