geheimhaltungsbedürftige

  1. Es gehe es um geheimhaltungsbedürftige Tatbestände und darum, dass die V-Leute bei einer Enttarnung um ihre Sicherheit fürchten müssten, andererseits müsse das Verfahren öffentlich nachprüfbar sein. ( Quelle: Netzeitung vom 01.08.2002)