gekündigt werden

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  1. Nur bei Eigenbedarf oder wenn der Vermieter durch den Mietvertrag an der wirtschaftlichen Verwertung seines Eigentums erheblich gehindert ist, kann die Wohnung überhaupt gekündigt werden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Allerdings: Etwa 80 Prozent der Arbeitnehmer sind zunächst davon nicht betroffen, weil bei ihnen die 100prozentige Lohnfortzahlung noch im Tarifvertrag festgelegt ist (muß von den Arbeitgebern erst gekündigt werden). ( Quelle: BILD 1996)
  3. Ob dieser Vertrag noch gültig ist, ob er nicht gekündigt werden darf oder sogar muß, weil durch ihn die Gebühren- und Steuerzahler ganz wortwörtlich weit über Gebühr finanziell beansprucht werden, darüber wird seit 13 Jahren gestritten. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  4. Überstunden und Sonderschichten könnten gekündigt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  5. Wenn der VKA die Fortschritte nicht ausreichen, sollen die Manteltarifverträge gekündigt werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.09.2004)
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