Nur bei Eigenbedarf oder wenn der Vermieter durch den Mietvertrag an der wirtschaftlichen Verwertung seines Eigentums erheblich gehindert ist, kann die Wohnung überhaupt gekündigt werden.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Allerdings: Etwa 80 Prozent der Arbeitnehmer sind zunächst davon nicht betroffen, weil bei ihnen die 100prozentige Lohnfortzahlung noch im Tarifvertrag festgelegt ist (muß von den Arbeitgebern erst gekündigt werden).
( Quelle: BILD 1996)
Ob dieser Vertrag noch gültig ist, ob er nicht gekündigt werden darf oder sogar muß, weil durch ihn die Gebühren- und Steuerzahler ganz wortwörtlich weit über Gebühr finanziell beansprucht werden, darüber wird seit 13 Jahren gestritten.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Überstunden und Sonderschichten könnten gekündigt werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Wenn der VKA die Fortschritte nicht ausreichen, sollen die Manteltarifverträge gekündigt werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.09.2004)