genehmigungsfreien

  1. Nach Ansicht des Gerichts fällt das Lagern der Abfallsäcke für das Duale System "nicht unter den genehmigungsfreien Gemeingebrauch der Gehwegflächen". ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.03.2005)
  2. Auf Kritik stieß auch die rechtskräftige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur genehmigungsfreien teilgewerblichen Nutzung von weniger als 50 Prozent der Wohnfläche. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)