gesellschaftsrechtl

  1. Vor dem Hintergrund der gesellschaftsrechtl. Konstruktion der Zentralverwaltung seien die behaupteten Äußerungen zwangslos zu erklären. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Leitung durch Personalunion in der Geschäftsführung (interlocking directorates) bestanden hätte; das kann jedoch das Tatbestandsmerkmal der gesellschaftsrechtl. Abhängigkeit und weiter das Tatbestandsmerkmal der Zusammenfassung zur einheitl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)