Die Lohnabtretung scheitert auch nicht an gesetzl. Abtretungsverboten (D).
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Versorgung und den Leistungen der gesetzl. Rentenversicherung von der Vollendung des 29. Dienstjahres an 75 % des ruhegeldfähigen Diensteinkommens nicht übersteigen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Fehlt es nämlich an einem solchen geregelten Liquidationsverfahren, so entfällt der innere Grund für die teleologische Reduktion des § 613 a, da Friktionen mit anderweitigen gesetzl. Abwicklungsmechanismen nicht zu erwarten sind. Diesen wesentl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Diese gesetzl. Regelung greift in die vertragliche Versorgungsgestaltung ein.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Ohne gesetzl. Regelung besteht jedoch keine Veranlassung, zu Lasten des Darlehensgläubigers die Pfändungsfreibeträge zu erhöhen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die Beschränkung einer Wissenszurechnung auf den gesetzl. begrenzten Personenkreis dient der klaren und eindeutigen betriebsverfassungsrechtl. Kompetenzabgrenzung (Hanau, aaO) damit letztl. auch dem Interesse beider Betriebspartner.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Der Begriff der Krankenpflegebedürftigkeit und der (Schwer) pflegebedürftigkeit ist weder im Recht der gesetzl. Krankenversicherung noch im Recht der Sozialhilfe deckungsgleich. So bestimmt § 53 Abs. 1 SGB V, daß Versicherte, die nach ärztl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Warum dies aber nicht die gesetzl. 6-Wochenfrist, sondern die Untergrenze für eine Fristvereinbarung ist, wurde auch vom RAG nicht dargelegt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Es sind also gesetzl. normierte Fristen, auf die die Restitutionsmöglichkeit beschränkt ist.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Der gesetzl. Insolvenzsicherung liegt der Gedanke zugrunde, daß entweder der Arbeitgeber oder der Insolvenzträger für die betriebl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)