gewerblich

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  1. Dazu kommt, daß das Verbot der Zweckentfremdung erst greift, wenn fünfzig Prozent der Wohnungen gewerblich genutzt werden. ( Quelle: TAZ 1997)
  2. Die Bet. sind die Teileigentümer gewerblich genutzter Räume innerhalb der in drei Blöcke gegliederten Wohnungs- und Teileigentumsanlage, in der sich neben einem Einkaufs- zentrum-[Einkaufszentrum] über 200 Wohnungen befinden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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