grundsätzl

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  1. Ist aber die Vorschrift des § 7 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG zwingend, so kann der Träger der Insolvenzsicherung grundsätzl. auch die Anerkennung von rentensteigernden Vordienstzeiten durch den letzten Arbeitgeber ablehnen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Demnach können die TVParteien Fehlzeiten infolge des Mutterschutzurlaubs im Rahmen von Jahresonderleistungen grundsätzl. anspruchsmindernd berücksichtigen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Es bleibt zu hoffen, daß man künftig die Eigenschaft als Körperschaft des öffentl. Rechts nicht mehr als für das Feststellungsbedürfnis grundsätzl. relevant betrachtet. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Einer Schulung des Ersatzmitgliedes für den Fall der Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Jugendvertreters bedarf es daher grundsätzl. nicht. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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