Geschäftsführer und Gesellschafter werden von der h.M. zu Recht aus dem Gläubigerbegriff des § 283c StGB ausgeschlossen (46).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Einigkeit besteht im wesentlichen nur darüber, daß bei Vorliegen von Reisemängeln der Reisepreis prozentual zu mindern ist (1), und zwar nach h.M. der Gesamtreisepreis (2).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)