Dem institutionellen Anleger wäre es durchaus recht, wenn die Börse kurzfristig einen Minderertrag hinnähme, um wesentliche Entwicklungen vorwärts zu bringen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 31.01.2001)
Anlaß zur Sorge wäre allerdings gegeben, wenn der Vorsitzende des SchwurGer. es hinnähme, daß zur Mitwirkung berufene Schöffen ohne gesetzlichen Grund ihrer Schöffenpflicht nicht nachkommen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)