Eine Änderung des Grundgesetzes zur Beschränkung des Berufsbeamtentums auf rein hoheitsrechtliche Aufgaben etwa bei Justiz, Polizei und Spitzenstellungen in den Behörden soll es jedoch nicht geben.
( Quelle: Welt 1995)
Dafür sollen sie hoheitsrechtliche Befugnisse erhalten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.02.2004)