im Einklang mit der Verfassung

  1. Doch als Präsident habe er in erster Linie "die Einschätzung des Bundeskanzlers zu beachten", und diese schaffe nun einmal im Einklang mit der Verfassung die Voraussetzungen für Neuwahlen. ( Quelle: Merkur Online vom 22.07.2005)