Selbst wenn Barschel mangels Beweisen "freigesprochen" würde, weil auch für Lügner in dubio pro reo gilt - zum Ehrenmann würde der frühere Ministerpräsident noch lange nicht.
( Quelle: Die Zeit 1995)
Niemand würde fordern: in dubio pro reo.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)