Die Entnazifizierung und justitielle Verfolgung von NS-Tätern war mit der Gründung der Bundesrepublik de facto eingestellt worden, und in der Wirtschaft, Verwaltung und Justiz besetzten die Funktionseliten des Dritten Reiches entscheidende Schaltstellen.
( Quelle: Welt 1999)
Die justitielle Aufarbeitung müsse fast notwenig dort scheitern, wo das untergegangene System und dessen rechtliche Grundlagen nicht demokratisch legitimiert waren.
( Quelle: TAZ 1996)
"Faktisch kommt deshalb die strafjuristische Behandlung des DDR-Unrechts einer Amnestie sehr nahe - das justitielle Verfahren ergab eher die Feststellung von Schuld, als die Festlegung von Sühne." Dies mag konsequent finden, wer will.
( Quelle: FREITAG 1999)