künstlerischer

  1. Dessen aktuelles Projekt: deutsch-deutsche Feindbilder von 1945 bis 1947 - aus wissenschaftlicher Sicht und in künstlerischer Umsetzung. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.03.2003)
  2. Das Buch ist eben immer noch ein besonderer Ausweis künstlerischer und intellektueller Anstrengung und Gestaltung. ( Quelle: Tagesspiegel vom 01.12.2003)
  3. Er habe jedoch über Jahre von den Mißständen gewußt, habe als künstlerischer und wirtschaftlicher Leiter die Verantwortung getragen und nicht für Abhilfe gesorgt. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  4. Sie bietet dem Hotel eine Ausstellung künstlerischer Schülerarbeiten an und die Gestaltung von Räumen oder Produkten, zum Beispiel der Speisekarte. ( Quelle: Die Welt Online vom 13.04.2004)
  5. Der Bundespräsident hat allen Theaterschaffenden und Zuschauern aus dem Herzen gesprochen, denen Werktreue der Grundpfeiler künstlerischer Arbeit bedeutet und die sich längst vom derzeit herrschenden Affentheater verabschiedet haben. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 22.04.2005)
  6. Gewiß, zu den Aufgaben eines Feuilletons gehört auch die Kritik, in künstlerischer wie auch in sonstiger Hinsicht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  7. Sie seien "frei von Dogmen" und könnten dadurch spontaner und künstlerischer arbeiten. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  8. Für Ramberts Ballet Club und die Camargue Society bringt er von 1928 an ein Stück nach dem anderen heraus. 1935 erfolgt der entscheidende Schritt in Ashtons künstlerischer Entwicklung. ( Quelle: Die Welt Online vom 17.09.2004)
  9. Ebensowenig, wie sie die Profilierungssucht lokaler Kulturpolitiker zu fürchten haben - denn die Philharmoniker entscheiden ganz allein, wer ihr künstlerischer Leiter werden soll. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  10. Nicht die Eigengesetzlichkeit des Entstehens und Vergehens künstlerischer Lebens- und Schaffensgemeinschaften steht im Vordergrund, sondern ihr Mitschwimmen in der Flut einer gesamteuropäischen Bewegung vom Pleinairismus zur Lebensreform. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.11.2001)