Da DF 1 künftig unter dem Dach von Premiere senden will, gilt die Kanalbelegung vorbehaltlich der kartell- und medienrechtlichen Genehmigung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Deshalb solle geprüft werden, "inwieweit wir hiergegen kartell- oder zivilrechtlich vorgehen können".
( Quelle: Welt 1999)