kartell-

  1. Da DF 1 künftig unter dem Dach von Premiere senden will, gilt die Kanalbelegung vorbehaltlich der kartell- und medienrechtlichen Genehmigung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Deshalb solle geprüft werden, "inwieweit wir hiergegen kartell- oder zivilrechtlich vorgehen können". ( Quelle: Welt 1999)