Dazu befugt ist weder der einfache Bürger noch ein Verband wie der Bund der Steuerzahler, sondern Regierungen und Bundestagsabgeordnete. Wer klagewillig ist, ist nicht befugt, und wer klagebefugt ist, ist nicht willig.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)