kleingärtnerischen

  1. Wegen des höchstpersönlichen Charakters der zu kleingärtnerischen Zwecken, Erholung oder Freizeitgestaltung überlassenen Verträge war bereits gesetzlich eine Unterverpachtung an Dritte ausgeschlossen (84). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Danach wird ein finanzieller Ausgleich für Pflanzen und Anlagen wie zum Beispiel Lauben gezahlt, sofern letztere im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung zulässig sind. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)