Selbst die Befürworter der Selbstauswahl räumen ein, dass der Aufwand für die Auswahlverfahren sehr personal- und kostenaufwändig ist.
( Quelle: Die Zeit (17/2003))
Auseinandersetzungen dieser Art müssen nicht kostenaufwändig und verbittert vor Gericht geführt werden.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 01.12.2004)