Für einen solchen verständlichen Sinn kreditfinanzierter Ausgaben des Staates im Regelfall steht der Verfassungsbegriff der Investitionen (34).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Verfassungsgerichtshof in Münster hatte im August die Haushalte für 2001 und 2002 wegen der Verwendung kreditfinanzierter Rücklagen als verfassungswidrig eingestuft.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.09.2003)