laufbahnrechtlichen

  1. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte, der Anteil der Beamten sei gestiegen, da in Ostdeutschland Bedienstete mittlerweile die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in den Beamtenstatus erfüllten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Dabei hat es allerdings aufgrund der im einstweiligen Verfahren allein gebotenen und möglichen summarischen Prüfung eine Verletzung des laufbahnrechtlichen Gebotes der Bestenauslese (§ 3 I BerlLaufbG) zum Nachteil des Ast. zu Recht verneint. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)