"Da klagen Kranke, meist in lebensbedrohlichem Zustand, die Kostenübernahme für Medikamente ein, die ihre Krankenkasse aus Rechtsgründen nicht bezahlen will", sagte Verfassungsrichter Udo Steiner dem "Focus".
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Ihr Bruder und der 24jährige Fahrer wurden in lebensbedrohlichem Zustand ins Krankenhaus gebracht.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Die Betroffenen sind kurzatmig und ermüden rasch; es kann zu lebensbedrohlichem Herzflimmern kommen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.09.2002)