lebensverlängernde

  1. Während in Deutschland die aktive Sterbehilfe strafbar ist, dürfen lebensverlängernde Maßnahmen bei Patienten in unmittelbarer Todesnähe unterlassen werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 15.09.2003)
  2. In diesem Fall dürfen lebensverlängernde Mittel wie künstliche Beatmung, Chemotherapie, Bestrahlungen oder Bluttransfusionen unterbleiben. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.03.2001)
  3. Dabei darf die lebensverlängernde Medizin generell nur ausgesetzt werden, wenn eine Krankheit unumkehrbar tödlich ist. ( Quelle: Tagesspiegel vom 26.10.2005)
  4. Besonders schwierig wird die Entscheidung, wenn der Patient zwar früher den Willen bekundet hat, in einer medizinisch aussichtslosen Situation auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten zu wollen, sich aktuell aber nicht mehr äußern kann. ( Quelle: Tagesspiegel vom 15.09.2003)
  5. Das Bemerkenswerte an Indy und Methusalem ist ihre lebensverlängernde Wirkung, wenn sie nur mit halber Kraft funktionieren. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  6. Eine passive Sterbehilfe, bei der lebensverlängernde medizinische Hilfe eingestellt wird, sei rechtlich zulässig. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  7. Jeder Mensch habe das Recht, in jeder Phase seines Lebens selbst über lebensverlängernde Maßnahmen zu entscheiden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.10.2005)
  8. Diese Gewissheit hat er gegenwärtig nicht, weil sich die Gerichte nicht einig sind, unter welchen Bedingungen eine Verfügung wirksam ist und die Ärzte lebensverlängernde Maßnahmen einstellen können, ohne sich strafbar zu machen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.09.2003)