Schließlich waren sich, so sagt die liechtensteinische Regierung heute, Deutschland und der Alpenstaat darin einig, dass liechtensteinisches Vermögen von dem Abkommen von 1955 nicht berührt sei.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Gemäß der zu respektierenden tschechischen Rechtsauffassung durfte ebenso jüdisches wie auch liechtensteinisches Eigentum als angeblich volksdeutsches Vermögen konfisziert werden.
( Quelle: Welt 1996)