maßgebliche

  1. Bei der Stromversorgung ist Südafrika mit einer Produktion von 168 Mio. Megawattstunden der maßgebliche Verteiler der Region. ( Quelle: Welt 1995)
  2. Und in diesem weißgetünchten Traum von Hotel enthüllte der künftige Eureka-Chef Jan Mojto seinen Traum, der auf nichts weniger hinausläuft als auf eine maßgebliche Einflußnahme der Europäer in Hollywood. ( Quelle: Welt 1999)
  3. Mit dem Wiederaufbau erfolgte die Gründung neuer Werke in Kiel und Schelking, das Zett-Geräte-Werk Braunschweig wurde erworben sowie eine maßgebliche Beteiligung an der Anschütz & Co GmbH in Kiel, einem Spezialisten für nautische Steuerungsgeräte. ( Quelle: Die Welt 2001)
  4. Italien wirft ihm eine maßgebliche Beteiligung an der Erschießung der 335 italienischen Zivilisten - unter ihnen 71 Juden - in den Ardeatinischen Höhlen vor. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. Die Türkei sei ein islamisches Land mit mehr als 70 Jahren säkular geprägter Geschichte und könne auch im nahöstlichen Friedensprozeß eine maßgebliche Rolle spielen. ( Quelle: Welt 1998)
  6. Zu prüfen sei auch, ob Parteispenden von solchen Unternehmen untersagt werden sollen, die im Eigentum von Bund, Ländern oder Gemeinden stehen oder an denen diese maßgebliche Anteile hielten. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  7. Der frühere Wirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff (FDP) hat der christlich-liberalen Regierung von Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) maßgebliche Schuld an der Wirtschaftslage Ostdeutschlands gegeben. ( Quelle: N-TV Online vom 12.04.2004)
  8. Der von den Schweden versprochene maßgebliche Einfluss der Bewag bei dem ostdeutschen Braunkohleverstromer Veag ist ebenfalls noch nicht definiert - und das, obwohl Mirant den Veag/Laubag-Kaufpreis von 2,9 Milliarden DM erheblich mitfinanzieren soll. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.09.2001)
  9. Eine maßgebliche Rolle für den Untergang dieser Zellen scheinen Botenstoffe zu spielen, die das Gewebe etwa nach einer zeitweiligen Minderdurchblutung bei einem Hirninfarkt freisetzt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  10. Hieraus folgt, daß dem Willen des Automatenbetreibers - des Inhabers dieses Rechtsguts - maßgebliche Bedeutung zukommt (Mitsch, JZ 1994, 883). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)