Bei der Stromversorgung ist Südafrika mit einer Produktion von 168 Mio. Megawattstunden der maßgebliche Verteiler der Region.
( Quelle: Welt 1995)
Und in diesem weißgetünchten Traum von Hotel enthüllte der künftige Eureka-Chef Jan Mojto seinen Traum, der auf nichts weniger hinausläuft als auf eine maßgebliche Einflußnahme der Europäer in Hollywood.
( Quelle: Welt 1999)
Mit dem Wiederaufbau erfolgte die Gründung neuer Werke in Kiel und Schelking, das Zett-Geräte-Werk Braunschweig wurde erworben sowie eine maßgebliche Beteiligung an der Anschütz & Co GmbH in Kiel, einem Spezialisten für nautische Steuerungsgeräte.
( Quelle: Die Welt 2001)
Italien wirft ihm eine maßgebliche Beteiligung an der Erschießung der 335 italienischen Zivilisten - unter ihnen 71 Juden - in den Ardeatinischen Höhlen vor.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Die Türkei sei ein islamisches Land mit mehr als 70 Jahren säkular geprägter Geschichte und könne auch im nahöstlichen Friedensprozeß eine maßgebliche Rolle spielen.
( Quelle: Welt 1998)
Zu prüfen sei auch, ob Parteispenden von solchen Unternehmen untersagt werden sollen, die im Eigentum von Bund, Ländern oder Gemeinden stehen oder an denen diese maßgebliche Anteile hielten.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Der frühere Wirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff (FDP) hat der christlich-liberalen Regierung von Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) maßgebliche Schuld an der Wirtschaftslage Ostdeutschlands gegeben.
( Quelle: N-TV Online vom 12.04.2004)
Der von den Schweden versprochene maßgebliche Einfluss der Bewag bei dem ostdeutschen Braunkohleverstromer Veag ist ebenfalls noch nicht definiert - und das, obwohl Mirant den Veag/Laubag-Kaufpreis von 2,9 Milliarden DM erheblich mitfinanzieren soll.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.09.2001)
Eine maßgebliche Rolle für den Untergang dieser Zellen scheinen Botenstoffe zu spielen, die das Gewebe etwa nach einer zeitweiligen Minderdurchblutung bei einem Hirninfarkt freisetzt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Hieraus folgt, daß dem Willen des Automatenbetreibers - des Inhabers dieses Rechtsguts - maßgebliche Bedeutung zukommt (Mitsch, JZ 1994, 883).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)