Die Gutachter wollten diesen Betrag auf 1000 Mark gesenkt und für die weiteren mandatsbedingten Kosten die Pflicht zum Nachweis eingeführt sehen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Dort müssten die Abgeordneten für ihre Altersversorgung selbst aufkommen und ihre mandatsbedingten Aufwendungen über die Steuererklärung geltend machen.
( Quelle: Spiegel Online vom 17.11.2005)