Diese Konstruktion wird aber aus medienrechtlicher Sicht für problemloser gehalten als eine hohe Direktbeteiligung.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
RTL gibt sich also für einen Beitrag her, der wegen medienrechtlicher Bedenken von Sat 1 nicht gezeigt wird.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)