menschenrechtswidriger

  1. Der Paragraph regelt Abschiebungshindernisse wegen der konkreten Gefahr der Folter, der Todesstrafe und anderer menschenrechtswidriger Behandlung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Wenn Informationen über einen Beamten heimlich gesammelt und Schritte gegen ihn geplant würden, ohne dass dieser angehört werde, sei dies zudem ein "grober und menschenrechtswidriger Verstoß" gegen das Beamtenrecht. ( Quelle: Neues Deutschland vom 02.05.2003)