Häufig erleben die DO-Mitarbeiter vergleichsweise minderschwere Fälle, abfällige Äußerungen von den Kollegen, eine ausgebliebene Beförderung.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.03.2005)
Für minderschwere Fälle, wie etwa einen Zungenkuss, würden Ausnahmeregelungen getroffen.
( Quelle: Netzeitung vom 14.11.2002)