Notfalls solle man aufstehen und den Arzt wechseln, wenn dieser das Gesetz offensichtlich missachte, erklärte die parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk.
( Quelle: Tagesschau Online vom 07.04.2004)
Dies missachte die Unschuldsvermutung.
( Quelle: Tagesspiegel vom 07.11.2003)