nächstzuständigen

  1. Dazu gehört u.a. dass solche Schäden "unverzüglich der nächstzuständigen oder nächsterreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen sind". ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Der Beschluß wurde vom nächstzuständigen Kreiskomitee bestätigt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)