nach Fälligkeit

  1. Sollte ein Jahresbeitrag bis ein Monat nach Fälligkeit nicht eingezahlt sein, so wird der Betrag für die gesamte Mitgliedszeit fällig. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Verzugszinsen können automatisch gefordert werden, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungszugang beziehungsweise Zahlungsaufforderung bezahlt wird. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)