nachbarschützenden

  1. In diesem Urteil geht es um den Nachbarschutz gegenüber schädlchen Umwelteinwirkungen i. S. von § 3 I BImSchG, nicht aber, wie hier, um die nachbarschützenden Wirkungen städtebaulicher Regelungen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die Frage des Nachbarschutzes ist vielmehr - vom selbstverständlich nicht nachbarschützenden Erfordernis der Erschließungssicherung einmal abgesehen (64) - anhand der jeweiligen Festsetzung des Bebauungsplanes zu beantworten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)