Der Beschluß des Landtags sei rechtswidrig, weil nicht der gesamte Wahlkreis hätte nachgezählt werden dürfen, schrieb der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Max Dietlein, in der Urteilsbegründung (AZ: VerfGH 10/90).
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
Bereits am Donnerstag waren in Friedrichshain alle abgegebenen Stimmen für die BVV-Wahlen noch einmal nachgezählt worden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)