Gegen acht Uhr am Montagmorgen, kurz nach Dienstbeginn: Die Beraterin des Arbeitsamtes Mettmann erklärt dem Antragsteller gerade, dass sein Arbeitslosengeld erst dann ausgezahlt werden könne, wenn er einige Unterlagen nachreiche.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.12.2002)