nachreiche

  1. Gegen acht Uhr am Montagmorgen, kurz nach Dienstbeginn: Die Beraterin des Arbeitsamtes Mettmann erklärt dem Antragsteller gerade, dass sein Arbeitslosengeld erst dann ausgezahlt werden könne, wenn er einige Unterlagen nachreiche. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.12.2002)