nichtbeplanten

  1. Durch seine Aufstellung hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Genehmigungsvoraussetzungen für die Zulässigkeit von Vorhaben im nichtbeplanten Innenbereich zu ändern sowie Flächen des Außenbereichs der Bebauung zuzuführen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)