nichteheliche Lebensgemeinschaft

  1. Wer diese unkomplizierte Form des Zusammenlebens wählt, vergisst oft, dass die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Gegensatz zur Ehe keine gesetzlich verankerte Institution ist. ( Quelle: Die Welt Online vom 12.05.2002)
  2. Die im Beamtendeutsch als nichteheliche Lebensgemeinschaft verklausulierte Form des Zusammenseins wird jedoch rechtlich weiterhin stiefmütterlich behandelt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)