nichtentlaßbar

  1. Wer als längerfristig als nichtentlaßbar eingestuft wird, weil er Therapien ablehnt oder sie nicht anschlagen, landet neben Haus 18 in Haus 9. Es gibt dort nur eine reduzierte Therapie und einen strukturierten Tagesablauf. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 07.06.2005)