Erst, wenn das echte Medikament deutlich besser abschneidet, liegt ein objektivierbarer Wirksamkeitsnachweis vor - und ein Anlass für Arzneimittelbehörden, ein neues Medikament zuzulassen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 12.11.2004)
Zweitens bliebe das letztlich unlösbare Problem der Entwicklung objektivierbarer und gleichzeitig realitäts- und individualgerechter Beurteilungsmaßstäbe dafür, wann eine schwerwiegende Notlage vorliegen soll und wann nicht.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Dazu kommt, daß bei der Feststellung objektivierbarer Befunde, die ja eigentlich erwartet wird, wenn ein Fall vor dem Gericht landet, erhebliche Schwierigkeiten bestehen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)