Geis sagte in einem Interview der Welt am Sonntag: 'Wir können es uns nicht leisten, daß durch eine solche Rechtsprechung die Verfassung verletzt, die ordentliche Gerichtsbarkeit geschwächt und der gewaltengeteilte Staat ruiniert wird.'
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Traditionell steht in Frankreich die Politik im Vordergrund, und die "ordentliche Gerichtsbarkeit", wie sie in der Verfassung von 1958 heißt, ist zweitrangig.
( Quelle: TAZ 1997)