personenbedingten

  1. Gleiche Übersichtlichkeit hinsichtlich der Prüfungsmaßstäbe und des Prüfungsablaufs sind den Ausführungen zur verhaltens- und personenbedingten Kündigung zu entnehmen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Das häufigste Praxisbeispiel der personenbedingten Kündigung ist die, dass ein Mitarbeiter krankheitsbedingt fehlte. ( Quelle: Tagesspiegel vom 17.01.2002)
  3. Bei verhaltens- und personenbedingten Kündigungen wird weiter der volle Schutz existieren. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.03.2003)