planungsrechtlicher

  1. Gegenwärtig ermittelt jeder Bauherr nach wirtschaftlichen Kriterien im Rahmen planungsrechtlicher Vorgaben selbst die Anzahl notwendiger Parkplätze. ( Quelle: TAZ 1997)
  2. Ergebnis: Der Planfeststellungsbeschluß wurde "wegen planungsrechtlicher Fehler und mangelnder Interessensabwägung" für null und nichtig erklärt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)