Zur Erledigung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem betrieblichen Vorschlagswesen (z.B. Anerkennung als prämienwürdiger Vorschlag, Höhe der Prämie etc.) ist es empfehlenswert, ein Schiedsgericht vorzusehen.
( Quelle: Ihre Rechte als Arbeitnehmer von A-Z; UB Media)