rüstungsexportpolitischen

  1. "Nach den rüstungsexportpolitischen Grundsätzen der Bundesregierung sind Exporte von Rüstungsgütern in NATO-Länder grundsätzlich nicht zu beschränken", wurde erklärt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  2. Bei den Rüstungskooperationen soll zukünftig mehr darauf geachtet werden, daß die beschlossenen "rüstungsexportpolitischen Grundsätze soweit wie möglich verwirklicht" werden. ( Quelle: Junge Welt 2000)