rechtskräftigen

  1. Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung bietet § 826 BGB dem Titelschuldner zwar unter besonderen Umständen die Möglichkeit, sich gegen die Vollstreckung aus einem rechtskräftigen Titel zu schützen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Das entschied die Appellationskammer des internationalen Jugoslawien-Tribunals in ihrem nunmehr rechtskräftigen Urteil gegen den bosnisch- serbischen General Radislav Krstic. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.04.2004)
  3. Daß die einstweilige Vfg. für die Zeit bis zum rechtskräftigen Abschluß des ordentl. Beschlußverfahrens endgültige Tatsachen schafft, nämlich - über eine bloße Anspruchssicherung hinausgehend - zur Anspruchsbefriedigung führt, steht nicht entgegen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Dieses erkannte die Einstufung als falsch an, doch trotz mehrerer Versuche gelang es Frau Nippe nicht, beim Arbeitsamt die Umsetzung des seit Anfang Mai diesen Jahres rechtskräftigen Urteils zu erreichen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  5. Warum die Anklägerin fehltDas Haager Tribunal für Kriegsverbrechen hat in der Zwischenzeit in einem rechtskräftigen Urteil gegen einen General der bosnischen Serben die Massaker von Srebrenica als Völkermord gewertet. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.07.2005)
  6. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung in einem Strafverfahren muß ein Beamter zum Beispiel noch zusätzlich mit einem Disziplinarverfahren rechnen. ( Quelle: TAZ 1996)
  7. Der Richter wies die Klage in dem mittlerweile rechtskräftigen Urteil ab. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.12.2001)
  8. Auch sonst wird im Rahmen der analogen Anwendung des § 36 Nr. 6 keine rechtskräftigen Unzuständigkeitserklärungen verlangt; vielmehr läßt man die tatsächliche beiderseitige Kompetenzleugnung genügen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. Im mittlerweile rechtskräftigen Bebauungsplan für die westliche Innenstadt heißt es denn auch in der Begründung, Ziel und Zweck sei die Schaffung eines Dienstleistungsschwerpunkts, der durch zeitgemäße Wohnungen ergänzt werden soll. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  10. Für Hinweise, die zur Identifizierung und rechtskräftigen Verurteilung des Täters führen, verspricht die Polizei 500 Euro Belohnung. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 01.08.2003)