regreßpflichtige

  1. Hat ein anderer Rechtsanwalt einen Schadensersatzanspruch des Mandanten bereits geltend gemacht, so kann der regreßpflichtige Anwalt allerdings in der Regel davon ausgehen, daß der Anspruchsteller über die Verjährung bereits belehrt wurde (250). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)