rußverkohlten

  1. Mit Schreiben vom 10. März habe es die Gewerbeaufsicht praktisch untersagt, das Grundstück von dem rußverkohlten Brandschutt zu räumen, weil noch immer Schadstoffe im ehedem verwendeten Baumaterial vermutet werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)