sachl

  1. Maß dadurch zu reduzieren, daß man die Prognoseschwierigkeiten als sachl. gerechtfertigten Grund anerkennt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Nach der Tarifvertragslage sei die spielzeitbezogene Befristung der Arbeitsverträge der Chefmaskenbildner sachl. gerechtfertigt, da sie eine künstlerische, jedenfalls überwiegend künstlerische Tätigkeit ausübten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Das aber ist eine Einzelangabe über persönl. oder sachl. Verhältnisse einer bestimmten natürlichen Person. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Danach sei eine genaue Angabe des sachl. Grundes im Arbeitsvertrag erforderl. Dem Arbeitgeber. sei es nicht gestattet, pauschal alle denkbaren Befristungsvarianten als Sachgrund in den Arbeitsvertrag einzubeziehen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Es mag weiter sachl. zutreffen, daß das Ausmaß der Präventivwirkung der Tätigkeit der einzelnen Prüfer von deren fachl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Abstand die klägerischen Klarstellungsinteressen erhebl. Die demnach begründete sachl. Abweisung hätte es drittens ermöglicht, von der bedenkl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)