schwer behinderten

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  1. Mit dieser Begründung sprach der BGH am Dienstag den Eltern eines schwer behinderten Kindes, die den Fötus bei rechtzeitiger Aufklärung durch ihre Ärztin über die zu erwartenden Fehlbildungen abgetrieben hätten, den vollen Unterhalt für das Kind zu. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.06.2002)
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