Eingliederungsbeihilfe: Für schwervermittelbare Arbeitslose (ab 50, Schwerbehinderte und rehabilitierte Suchtkranke) bis zu sechs Monaten Lohnkostenzuschuß bis zu 50 Prozent.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Langzeitarbeitslose und schwervermittelbare Männer und Frauen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Die Arbeitsagenturen übernehmen ein Jahr lang die Hälfte der Lohnkosten, wenn Betriebe schwervermittelbare Arbeitslose beschäftigen. 2004 bekamen so 58 000 Arbeitslose über 50 wieder einen Job.
( Quelle: Die Welt vom 31.10.2005)