schwervermittelbare

  1. Eingliederungsbeihilfe: Für schwervermittelbare Arbeitslose (ab 50, Schwerbehinderte und rehabilitierte Suchtkranke) bis zu sechs Monaten Lohnkostenzuschuß bis zu 50 Prozent. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Langzeitarbeitslose und schwervermittelbare Männer und Frauen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  3. Die Arbeitsagenturen übernehmen ein Jahr lang die Hälfte der Lohnkosten, wenn Betriebe schwervermittelbare Arbeitslose beschäftigen. 2004 bekamen so 58 000 Arbeitslose über 50 wieder einen Job. ( Quelle: Die Welt vom 31.10.2005)